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Logopädie FAQ

Einige Fragen werden uns immer wieder gestellt.
Wir haben versucht eine Auswahl von häufig gestellten Fragen 
für Sie zu beantworten…

Was ist Logopädie ?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

  • Unser Leben ist Kommunikation. Kommunikation ist unser Leben. Sie bedeutet Austausch und Teilhabe. Aber sie funktioniert nicht von alleine. Unsere Kommunikation ist angewiesen auf Stimme, Sprache, Sprechen und Artikulation.
    Ziel der Logopädie ist das Erreichen einer für den Patienten/die Patientin individuell befriedigenden Kommunikationsfähigkeit. Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein.
    Bei einer progressiven neurologischen Erkrankung besteht das Ziel häufig darin, den Verlauf der Erkrankung zu bremsen und dem Patienten so lange wie möglich eine optimale Lebensqualität zu erhalten.
Wer braucht Logopädie ?

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.
Sprache, Sprechen, Stimme, Hören und Schlucken sind wesentliche Fundamente menschlicher Kommunikation und Lebensqualität.
Eine gestörte Entwicklung oder der Verlust von Fähigkeiten in diesen Bereichen kann zu erheblichen Einschränkungen im familiären, schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Alltag führen.

  • Als Patienten kommen insbesondere in Betracht:
    Säuglinge und Kinder und Jugendliche mit orofazialen Problemen, Ess- und Trinkschwierigkeiten, Morbus
    Down, LKGS, zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen
    Klein- und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs und der Aussprache
    Schulkinder mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
    Kinder mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
    Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen (z. B. Stottern)
    Personen mit Sprachstörungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen
    Personen mit internistischen und neurologischen Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
    Erwachsene mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen
    Personen nach Kehlkopfoperationen
Was geschieht bei einer Behandlung ?

Diagnostik
Zu Beginn der Therapie finden eine gründliche Untersuchung in Abhängigkeit der vom Arzt gestellten Diagnose und ein ausführliches Anamnesegespräch statt.
Nach der Auswertung der Ergebnisse werden, für jeden Patienten individuell, gezielte Übungen in Hinblick auf das Therapieziel geplant. Zusätzlich finden Angehörigen-/ Elternberatungen statt.

Therapie
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg sowie die Anleitung zum selbstständigen Üben. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Patienten. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie.
Beratung
Die logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag.

Wie erhalten Sie eine Verordnung für Logopädie ?

Wenn Sie bei sich oder Ihren Angehörigen Stimm-, Sprach-, Sprech-, Hör- oder Schluckstörungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt/ Ärztin.

  • Dies kann ein Haus- oder Facharzt sein (HNO – Arzt, Neurologe, Kinderarzt, Phoniater, Kieferorthopäde).
    Hält der Arzt/ die Ärztin eine logopädische Therapie für notwendig, bekommen Sie von ihm/ihr eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
    Diese Heilmittelverordnung ist nur für die folgenden zwei Wochen gültig, daher sollten Sie sich vor Ablauf dieser Zeit zur Logopädie anmelden.
    In der Regel erfolgt die Therapie in den Praxisräumen. In medizinisch notwendigen Fällen kann der zuständige Arzt/Ärztin einen Hausbesuch verordnen. In diesem Fall kommt eine Therapeutin zu Ihnen nach Hause.
Wer bezahlt die Logopädie ?

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erfolgt die Abrechnung Ihres Rezeptes direkt mit Ihrer Krankenkasse.

  • Erwachsene leisten, sofern Sie nicht befreit sind, eine Zuzahlung. Diese errechnet sich aus der Rezeptgebühr von 10 € zusätzlich zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10%.
    Überschreitet die jährliche Zuzahlung 2% Ihres Einkommens, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.
    Sind Sie in einer privaten Krankenversicherung, stelle ich Ihnen die Behandlung in Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein. Klären Sie bitte im Vorfeld die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung.